
Wohl jeder Verbraucher wünscht sich, billiger zu telefonieren. Um dieses Ziel zu erreichen, bietet sich ein Vergleich der Telefonanbieter in Deutschland an, denn hier finden sich zahlreiche unterschiedliche Telefontarife, die zum Teil hohe Einsparungen ermöglichen.
Das Kleingedruckte lesen
Bevor jedoch der Telefonanbieter Wechsel durchgeführt wird, sollten Verbraucher den Telefontarif Vergleich durchführen. Dabei ist es wichtig, nicht nur die Preise gegenüberzustellen, sondern auch die Leistungen des einzelnen Angebots zu überprüfen. Da Details vielfach nur im Kleingedruckten zu finden sind, kann es sich auch lohnen, hier einen Blick zu riskieren.
Wurde dann ein neuer Telefontarif gefunden, kann der aktuelle Vertrag gekündigt werden. Möglich ist eine solche Kündigung jeweils zum Vertragsende oder aber mit einer Frist von drei Monaten.
Mitnahme der Rufnummer klären
Um einen reibungslosen Übergang vom alten zum neuen Telefonanbieter zu gewährleisten, kann es sinnvoll sein, im neuen Vertrag auch die Kündigung des Altanbieters aufzunehmen. So können die Telefongesellschaften untereinander die Überleitung klären und diese in der gesetzlich festgelegten Frist erledigen.
Seit Dezember 2012 gibt es hierzu einen aktuelle Rechtsprechung, die eine schnelle Überleitung garantieren soll. Sofern die bestehende Rufnummer mitgenommen werden soll, ist auch hier wichtig, entsprechende Angaben im Antrag zu machen. Zu beachten ist hierbei, dass die Mitnahme der Rufnummer wiederum nur zum Vertragsende möglich ist.
Veröffentlichung: 13.06.2014 - C32637 - Bildnachweis: © ilro - Fotolia.com,